Hier finden Sie einige Informationen über das Setting und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Der Zusatz „in Ausbildung unter Supervision“ bedeutet, dass ich mich im letzten Abschnitt meiner Psychotherapieausbildung befinde. Ich bin berechtigt eigenverantwortlich mit Patient*innen zu arbeiten und befinde mich in regelmäßiger Supervision bei erfahrenen Lehrtherapeut*innen. Auch die Supervision erfolgt unter Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht.
Die kurze Antwort: So kurz wie möglich und so lange wie nötig.
Die Dauer und der Ablauf einer Psychotherapie kann im Vorhinein nicht festgelegt werden. Wie sie verläuft, hängt von Ihrer individuellen Situation ab und wird von unserem gemeinsamen Miteinander beeinflusst. Ich gebe die Lösung eines Problems nicht vor, sondern begleite Sie mit meinem fachlichen Wissen bei Ihrer Entwicklung und bei Ihrer Suche nach einer für Sie passenden Lösung oder Veränderung. Über das Verstandenwerden in einer vertrauensvollen Beziehung können Sie sich selbst verstehen und lernen sich als Person anzunehmen. Das konkrete Ziel einer Psychotherapie ist daher auch nicht vorgegeben, sondern wird zu Beginn der Behandlung zwischen Ihnen und mir als Psychotherapeutin besprochen. Im Laufe der Psychotherapie kann sich dieses Ziel wieder verändern.
Eine Psychotherapieeinheit dauert in der Regel 50 Minuten und kann je nach Problematik und Wunsch auf 75 oder 100 Minuten verlängert werden. Nehmen mehrere Personen teil (z.B. Familien), empfehlen sich Doppeleinheiten.
In der Regel findet die Therapie wöchentlich statt, kann jedoch je nach individueller Situation (z.B. akute Krisen, finanzielle und zeitliche Ressourcen) zweimal wöchentlich oder auch nur alle 14 Tage vereinbart werden.
Für den therapeutischen Prozess und das Entstehen einer tragfähigen therapeutischen Beziehung ist es wichtig die vereinbarten Termine verlässlich wahrzunehmen. Selbstverständlich können eine Erkrankung oder andere unvorhersehbare Umstände dazwischen kommen. Erfolgt die Absage innerhalb von 24h vor dem Termin muss das Honorar in Rechnung gestellt werden.
Psychotherapeut*innen unterliegen der gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht (§45 Psychotherapiegesetz 2024). Diese dient dem Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in, das für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbar ist.
Eine Einheit (50 Minuten) kostet 80€.
Eine Refundierung mit der Krankenkasse ist aktuell nicht möglich. Manche Privatversicherungen übernehmen jedoch einen Teil oder die Gesamtkosten. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrer Versicherung.
Sozialtarife sind nach Absprache und je nach Kapazitäten möglich.
© Huberta-Maria Schultes 2025. Alle Rechte vorbehalten.
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